Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetz festgelegt: „Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.“ (§ 19 LHG)

Der Senat spielt somit eine wesentliche Rolle in der strategischen Ausrichtung der Hochschule in Forschung, Studium und Lehre und nimmt unter anderem Stellung zu Struktur- und Planungsfragen.

Er ist insbesondere zuständig für die in § 19 Abs. 1 Satz 2 LHG genannten Aufgaben, beispielsweise für:

  • die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder (Rektor:in, Kanzler:in) gemeinsam mit dem Hochschulrat
  • die Wahl der Prorektor:innen
  • die Verabschiedung und Änderung der Grundordnung
  • die Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen
  • die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
  • die Beschlussfassung über Prüfungsordnungen
  • die Beschlussfassung über Berufungen

Weiteres regelt die Grundordnung der HfG.


Sitzungen

Die Sitzungen des Senats sind in der Regel nichtöffentlich. Auf öffentliche Tagesordnungspunkte wird gesondert hingewiesen.


Zusamensetzung

Rektor (Vorsitz)

Kanzler

Prorektorin Studium und Lehre (beratend)

Prorektor Kooperationen und künstlerische Entwicklung (beratend)

Gleichstellungsbeauftragte

Professor:innen

Akademische Mitarbeiter:innen

Studierende

Alejandra Janus
Lasse Peters

Sonstige Mitarbeiter:innen (inkl. Techn. Lehrer:innen)