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08.02.2012
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Start / Hochschule / Studium / Kunst und Design studieren? / Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Please find further information for foreign prospective students here.
 
Voraussetzung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Gestaltung sind:

  • eine entsprechende schulische Vorbildung
  • der Nachweis einer künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Eignung

 
Schulische Vorbildung
Die schulischen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung sind:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife (NICHT FACHHOCHSCHULREIFE)

Studienbewerber mit einer Vorbildung, die nur zu einem Studium in einem bestimmten Studiengang berechtigt (fachgebundene Hochschulreife), können nur für diesen Studiengang zugelassen werden. Für das Fach Kunstwissenschaft und Medientheorie werden entweder das Latinum oder die Kenntnis zweier Fremdsprachen gefordert. Englischkenntnisse sind für alle Fächer wünschenswert.
 
Außerdem kann auch unter anderen Voraussetzungen an den baden-württembergischen Hochschulen ein Studium aufgenommen werden. Alle Informationen finden Sie auf folgender Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulzugang
 
Künstlerische bzw. Wissenschaftliche Eignung
Neben der schulischen Vorbildung ist der Nachweis der künstlerischen (künstlerische Studiengänge) bzw. wissenschaftlichen Eignung (Kunstwissenschaft & Medientheorie) notwendig. Auch die Zulassung zum Theoriestudiengang Kunstwissenschaft und Medientheorie erfolgt nach der erfolgreichen Ablegung einer Aufnahmeprüfung.
Die Eignungsprüfung gliedert sich in:

  • Vorauswahl anhand eingereichter Arbeiten (Praxisstudiengänge) bzw. anhand des eingereichten Essays über ein künstlerisches oder kunstwissenschaftliches Thema (Theoriestudiengang)
  • eine praktische Prüfung (künstlerische Klausur, nur Praxisstudiengänge)
  • eine mündliche Prüfung

 
Vorauswahl
Erforderlich für künstlerische Studiengänge ist die Vorlage einer Mappe mit 10-20 selbstgefertigten Werkproben, für den Studiengang Medienkunst können auch ein oder mehrere Videobänder, Filme (in digitaler Form) vorgelegt werden.
Vorgaben seitens der Hochschule für Gestaltung gibt es nicht, die Bewerber sollten ihre Arbeiten nach eigenem Ermessen so zusammenstellen, daß sie sich selbst und ihre künstlerische Auseinandersetzung am besten repräsentiert sehen.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehört außerdem eine 2-seitige Bewerbungsbegründung (zur Frage des gewählten Studienganges, der eigenen Arbeit und allgemeinen künstlerischen Problemen).
Studienbewerber für den Studiengang Kunstwissenschaft legen ebenso wie Bewerber für die künstlerischen Studiengänge eine schriftliche Bewerbungsbegründung vor. Des weiteren reichen sie anstelle einer Mappe einen ca. zehnseitigen Essay ein. Es ist wünschenwert, dass dieser Essay ein künstlerisches oder kunstwissenschaftliches Thema beinhaltet. Weitere inhaltliche Vorgaben seitens der Hochschule für Gestaltung gibt es nicht.
 
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung für die Studiengänge Medienkunst, Produkt-Design, Kommunikationsdesign und Ausstellungsdesign/Szenografie besteht aus einer in einer mindestens fünfstündigen Klausur zu fertigenden bildnerisch-praktischen Prüfungsarbeit unter Berücksichtigung des gewählten Studienganges. Die Prüfungskommission kann die Bearbeitungszeit bis auf zwei Tage ausdehnen. Bei der Anfertigung der Prüfungsarbeit dürfen nur die zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden.
 
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird in einem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche bzw. kunsttheoretische Fragen durchgeführt, das in der Regel 15 Minuten dauert.

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