Gasthörer
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Bewerbung
Personen, die eine hinreichende Bildung und künstlerische Eignung nachweisen und sich in einzelnen künstlerischen und anderen an der Hochschule vertretenen Gebieten weiterbilden wollen, können im Rahmen der vorhandenen Studienplätze und Arbeitsmöglichkeiten auf schriftlichen Antrag und mit schriftlicher Zustimmung des für die Klasse oder den Lehrbereich zuständigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Lehrers (für die Werkstätten des künstlerischen Werkstattleiters) vom Rektor zum Gaststudium zugelassen werden.
Gasthörer sind keine Mitglieder der Hochschule. Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studienganges nicht anerkannt. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester.
Antrag
Um Ihre Bewerbung um eine Gasthörerschaft bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen
- den Nachweis Ihres Schulabschlusses (Kopie)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- evtl. vorhandene Arbeitszeugnisse
- eine schriftliche Begründung, warum Sie ein Gaststudium wünschen
- ein ausgefülltes Antragsformular
- einige Arbeitsproben
Fristen
Eine Bewerbung ist zu folgenden Terminen möglich:
- zum Wintersemester jeweils bis zum 01.08.
- zum Sommersemester jeweils bis zum 15.02.
