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Rückmeldung Sommersemester 2012

Informationen zur Rückmeldung zum Sommersemester 2012

Zeitraum: 10. Januar bis 31. Januar 2012
Betrag: 102,70 € für alle Regelstudenten und Doktoranden !!!
(40,00 € Verwaltungsgebühren, 62,70 € Studentenwerksbeitrag)

Studiengebühren sind keine zu entrichten.

Die zur Rückmeldung zu zahlenden Beträge sind bis spätestens 31. Januar an folgende Bankverbindung in einem Betrag zu überweisen:

Landesoberkasse Baden-Württemberg
Konto-Nr.: 74 95 53 01 02
BLZ: 600 501 01
Baden-Württembergische Bank

Rückmeldung Banner

 

WICHTIG:

Bitte im Verwendungszweck  u n b e d i n g t   folgendes Kassenzeichen angeben: 8372340000985, Ihre Matrikel-Nr., Vorname / Name und den Hinweis „Rückmeldung SoSe 2012". (Siehe Musterüberweisung)

HINWEISE:

  • Barzahlungen sind nicht zulässig
  • Bei Zahlungseingängen nach dem 31.01.2012 wird eine Nachfristgebühr in Höhe von 20,-- € erhoben
  • Die Studienbescheinigungen liegen ab 01.03.2012 zur Abholung im Studierendensekretariat bereit (Stempel für den Ausweis ebenfalls ab 01.03.2012)
  • Vorläufig rückgemeldet ist, wer pünktlich bezahlt hat
  • Durch Abholung der Studienbescheinigung ab 01.03.2012 und dem Eintrag im Studierendenausweis ist die Rückmeldung dann vollständig vollzogen

SEMESTERANSCHRIFT:

Diverse Änderungen (z.B. der Semesteranschrift) teilen Sie bitte dem Studierendensekretariat per E-Mail mit. 

BEFREIUNGEN:

Es sind keine Befreiungsanträge mehr notwendig (z.B Geschwister oder Kind), da diese mit dem Wegfall der Studiengebühren hinfällig geworden sind

URLAUBSANTRÄGE:

Urlaubsanträge müssen nach wie vor spätestens am 01.04.2012 vorliegen.

NOCH ZU BEACHTEN:

Bitte beachten Sie, dass über diese Mitteilung hinaus keine schriftliche Aufforderung zur Rückmeldung verschickt wird. 

Unter Hinweis auf § 28 Abs. 2 Ziffer 3 der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung müssen sich Studierende, die ihr Studium an der HfG fortsetzen möchten, fristgerecht zurückmelden, da ansonsten eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt.

NACHFRIST:

Auf Antrag können Nachfristen zur Rückmeldung gewährt werden, für das Sommersemester bis zum 15. Februar.